Preview Jahresausstellung 2025 – Dare To Design
Mittwoch, 03. September
17:00–18:30 Uhr
Museum für Angewandte Kunst Köln
An der Rechtschule 7, 50667 Köln
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Preview – Innovationen für die Wirtschaft von morgen
In einem dialogischen Rundgang stellen die diesjährigen GDG Jurymitglieder Nicola Stattmann (OMC°C und Stattmann Furniture) und Daniela Bohlinger (BMW Group) die ausgestellten Abschlussprojekte zusammen mit den Graduates vor. Sie legen dabei einen besonderen Fokus auf die Verbindung von Design und Wirtschaft und fragen, wie wirtschaftlicher Mehrwert bei gleichzeitiger Berücksichtigung progressiver ökologischer und sozialer Faktoren gelingen kann.
Wir bitten um Anmeldung über das folgende Formular:
German Design Graduates
Gefördert von der German Design Council Foundation, ist German Design Graduates die einzige bundesweite Initiative mit dem Zweck der Nachwuchsförderung von Absolvent*innen aus Produkt- und Industriedesign, Textil und Modedesign, Kommunikations- und Digitaldesign sowie der Präsentation von renommierten deutschen Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen.
German Design Council
Der German Design Council ist die Instanz für Design in Deutschland. Seit 1953. Als Thought Leader trägt er eine besondere Verantwortung, das Potenzial von Design für eine nachhaltige Zukunft zu entfalten. Dafür bringt er Wirtschaft und Design zusammen – für Circular Design, Transformation und wirtschaftlichen Erfolg.
Informationen zu Foto- und Filmaufnahmen während Veranstaltungen
Foto- und Filmaufnahmen, die im Auftrag des Rat für Formgebung bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet der Rat für Formgebung ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmelder mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden (z. B. per E-Mail an die Adresse presse@gdc.de oder schriftlich an den Rat für Formgebung).
Der Rat für Formgebung behält sich vor die Veranstaltung kurz vor Veranstaltung abzusagen. Kann die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht oder nicht in vollem Umfang stattfinden, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Anmelders.