Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GRUNDLAGEN
German Design Graduates wird jährlich von der Stiftung Rat für Formgebung (RfF) ausgeschrieben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die verbindliche und ausschließliche Vertragsgrundlage für die Teilnahme bei German Design Graduates 2026 zwischen der RfF, der teilnehmenden Hochschule sowie den Absolventinnen und Absolventen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Hochschule und/oder der Absolventinnen und Absolventen finden keine Anwendung, auch wenn diesen im Einzelfall seitens der RfF nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. TEILNAHMEVORRAUSSETZUNGEN
Die Teilnahme bei German Design Graduates ist zweistufig organisiert:
2.1. Hochschulen:
Eine limitierte Anzahl von Hochschulen wird im April 2026 zur Teilnahme nominiert. Weisungsberechtigte Vertreter*innen der Hochschulen können Nominierungsvorschläge jederzeit an die Projektleitung German Design Graduates richten. Die Anmeldung der Hochschule muss durch eine*n weisungsberechtige*n Vertreter*in bis spätestens 4. Mai 2026 erfolgen.
2.2. Absolvent*innen:
Nach Anmeldung der Hochschule sind deren Absolvent*innen aus den letzten beiden Semestern (1. Mai 2025 bis 30. April 2026) in den unten genannten Studienbereichen zur Einreichung der eigenen Abschlussarbeit berechtigt.
Produkt- und Industriedesign
Kommunikations- und Digitaldesign
Textil- und Modedesign
Die Anmeldung ist für Hochschulen und Absolvent*innen verbindlich.
3. KOSTEN
3.1. Hochschulen:
Der Teilnahmebeitrag pro Hochschule beträgt 2.000 EUR / Netto pro Jahr.
3.2. Absolvent*innen:
Die Einreichung ist für Absolvent* innen der teilnehmenden Hochschulen kostenfrei. Im Falle einer Auswahl für eine Ausstellung müssen Kosten für Modellbau sowie Anfahrt und Übernachtung selbst getragen werden, falls nicht anders vereinbart.
4. EINREICHUNG
4.1. Hochschulen:
Die Zusendung von Kommunikationsmaterialien zur Hochschule (Logo, Texte, Bilder) erfolgt durch die Weisungsberechtigten der Hochschulen per Mail nach erfolgter Zahlung des Teilnahmebeitrages bis 1. Juni 2026. Eingereicht werden Text- und Bildmaterial zur Hochschule, zu Studiengängen und Professor*innen. Alle Angaben von Hochschulen werden auf Vollständigkeit geprüft.
4.2. Absolvent*innen:
Die Einreichung der Abschlussarbeiten führen die jeweiligen Absolvent*innen selbst durch. Es sind Einzel- und Gruppeneinreichungen von Abschlussarbeiten möglich. Eingereicht wird die eigene Abschlussarbeit. Die Einreichung erfolgt über ein zugangsbeschränktes Online-Formular.
Alle teilnehmenden Absolvent*innen 2026 sind zur Teilnahme am German Design Award – Newcomer 2027 berechtigt und werden hierfür in einem eigenen Verfahren kontaktiert.
5. SCHUTZRECHTE
5.1. Abschlussprojekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder Ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jede*r teilnehmende Absolvent*in hat die RfF dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (Preisesrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das eingereichte Abschlussprojekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich der/die teilnehmende Absolvent*in und stellt die RfF auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
5.2. Die Urheberrechte an den eingereichten Abschlussprojekten und Werbematerialien der Hochschule (Fotos, Videos und Texte) verbleiben zu jeder Zeit bei dem/der jeweiligen Teilnehmenden. Insbesondere haben die teilnehmenden Hochschulen und Absolvent*innen dafür zu sorgen, dass entsprechende Nutzungsrechte (z. B. von Fotos) vorliegen. Für sämtliche Schäden die der RfF aus der Verletzung dieser (etwaig unzureichenden) Nutzungsrechte entstehen, haftet ausschließlich der/die teilnehmende Absolvent*in / die teilnehmende Hochschule.
5.3. Im Rahmen des Wettbewerbs stellen die teilnehmenden Hochschulen und Absolvent*innen die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den bereitgestellten Bild- und Textmaterialien für Publikationen sowie Presse- und Werbemaßnahmen zur Verfügung.
5.4. Fotos und Filmaufnahmen, welche im Auftrag der RfF bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet die RfF ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklären sich die teilnehmenden Hochschulen und Absolvent*innen mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden.(z. B. per E-Mail an die Adresse presse@gdc.de oder schriftlich an die RfF).
6. HAFTUNG
6.1. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der auf www.germandesigngraduates.com sowie auf www.germandesigncouncil. com und in Pressetexten angebotenen Informationen entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Durch die Verlinkung der teilnehmenden Hochschul- und Absolvent*innen-Websites sowie etwaiger Videoinhalte auf Plattformen vermittelt die RfF lediglich den Zugang zur Nutzung dieser Inhalte. Eine Zustimmung zu den Inhalten der verlinkten Seiten Dritter ist damit nicht verbunden. Es wird daher keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher Websites übernommen und keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung – gleich welcher Art – solcher Inhalte entstehen. Hierfür haftet allein der Anbieter der jeweiligen Seite. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit einem anderen Internetangebot hat die RfF dessen Inhalt daraufhin geprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Dort nachträglich eingebundene Inhalte können jedoch leider nicht überprüft werden. Sobald die RfF feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein bestimmtes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Verweis auf dieses Angebot unverzüglich aufgehoben werden.
6.2. Im Falle einer Auswahl als Aussteller ist eine Ausstellung des Abschlussprojektes im Herbst 2026 vorgesehen. Wenn Projekte benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, haben sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen und sind mit den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu versehen. Für Schäden, die durch die aufgestellten Gegenstände erwachsen, haftet ausschließlich die teilnehmende Absolvent*in. Der/die teilnehmende Absolvent*in hat die RfF auch unbeschränkt von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.
6.3. Die Risiken des Transportes für den Hintransport der Exponate trägt ausschließlich der/die teilnehmende Absolvent*in. Die RfF verpflichtet sich, den/die teilnehmende Absolvent*in umgehend von sichtbaren Transportschäden bei Eingang der Exponate zu informieren. Für Exponate, die aus dem Ausland angeliefert werden, müssen eigenverantwortlich alle erforderlichen Zollmodalitäten auf eigene Kosten des/der Teilnehmenden abgewickelt werden. Die RfF empfiehlt dringend den Abschluss einer Transportversicherung. Die Erzeugnisse sind in einer für den Rückversand wieder verwendbaren und transportsicheren Verpackung anzuliefern.
6.4. Für die Dauer der Ausstellung des Exponates übernimmt die RfF oder das Museum eine Exponatversicherung.
6.5. Für den Rücktransport der Exponate übernimmt die RfF die Transportversicherung. Wurde keine ausreichende und sichere wiederverwendbare Verpackung mitgeliefert, übernimmt die RfF für eventuell entstandene Schäden durch den Rücktransport keine Haftung. Die generelle Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung der Exponate oder für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, die RfF, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; die Haftung der RfF für fahrlässiges Verhalten ist auf einen Maximalwert von 1.500,00 EUR beschränkt.
6.6. Kann die Online-Galerie, die Ausstellung, Netzwerkveranstaltung, Workshops infolge höherer Gewalt nicht in vollem Umfang oder nicht stattfinden, ergeben sich daraus keine Ansprüche des/der Teilnehmenden.
6.7. Wird eine Mindestteilnehmer*innenzahl für die Ausstellung nicht erreicht, behält sich die RfF sich vor, die Ausstellung ersatzlos zu streichen.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
8. ANERKENNTNIS
Anlässlich der beschriebenen Anmeldung bestätigt die teilnehmende Hochschule und der /die teilnehmende Absolvent*in, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Anerkenntnis dieser Geschäftsbedingungen wird spätestens durch die erfolgreiche Anmeldebestätigung dokumentiert. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt nur durch vorherige Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Diese Bestätigung dokumentiert, dass die teilnehmende Hochschule und der/die teilnehmende Absolvent*in die Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die teilnehmende Hochschule erklärt sich mit der Teilnahme bei German Design Graduates einverstanden. Die teilnehmende Absolventin, der teilnehmende Absolvent erklärt sich mit der Teilnahme bei German Design Graduates einverstanden.
9. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrags ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Frankfurt am Main.
10. ORGANISATION
Stiftung Rat für Formgebung
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 24 74 48-600
Fax +49 69 24 74 48-700
Email: info@gdc.de